Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

VonMarcel Walther

Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde allen vorausgehenden Meldungen zum trotz bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde mit dem Erlass vom 10. Juli 2020 vom Finanzministerium Schleswig-Holstein verlängert. Dieser Erlass trägt der bei vielen Kassen recht aufwändigen Umbau der Kasse Rechenschaft. Zwar gibt es keine bekannten Lieferengpässe bei den TSE Herstellern, aber die Corona Pandemie und die dadurch resultierenden Umgatzsteueränderung verzögerte bei vielen Herstellern und Kassen Fachbetrieben die Auslieferung der TSE. Um nun den Herstellern und Kassen Fachbetrieben die Nötige Zeit für den Umbau aller Kassen bereitzustellen wurde die Frist für die TSE bis zum 31. März 2022 verlängert.

WICHTIG
Hierbei ist zu beachten das der Aufschub nicht in allen Bundesländer erlassen wurde. Bisher wurde der Aufschub nur in folgen Bundesländern erlassen.

  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Bayern,
  • Hamburg,
  • Niedersachsen,
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein

Der erlass ist kein Freifahrtschein sich erst nächstes Jahr um die TSE zu kümmern. Die TSE muss bis zum 30. September 2020 nachweisslich bestellt sein.

Quellen
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/news/startseite-old/coronavirus/news-4736222#titleInText0

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Marcel Walther administrator