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VonMarcel Walther

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Noch kein Ticket für die Mess?

VonMarcel Walther

Casio Kassensysteme mit TSE von Cryptovision dürfen ab August 2023 nicht mehr verwendet werden

Ab dem 01. August 2023 dürfen Casio Kassensysteme, die mit der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) der Firma Cryptovision ausgestattet sind, nicht mehr verwendet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Zulassung für die TSE von Cryptovision widerrufen.

Dies betrifft sowohl neue als auch bestehende Kassensysteme, die mit der TSE von Cryptovision ausgestattet sind. Unternehmen, die diese Systeme verwenden, müssen bis zum 31. Juli 2023 eine Alternative finden.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch Kassensysteme ohne TSE, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, nicht mehr verwendet werden dürfen. Dazu gehören insbesondere Systeme, die nicht über eine elektronische Journalfunktion verfügen oder keine technischen Vorkehrungen zur Verhinderung von Manipulationen aufweisen.

Unternehmen, die von dieser Regelung betroffen sind, sollten sich schnellstmöglich nach einer Alternative umsehen. Dabei ist es ratsam, sich an einen Fachexperten oder einen Kassensystem-Anbieter zu wenden, um sicherzustellen, dass das neue System den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wir empfehlen Unternehmen, die betroffen sind, schnellstmöglich handeln, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eine geeignete Alternative haben.

VonMarcel Walther

Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde allen vorausgehenden Meldungen zum trotz bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde mit dem Erlass vom 10. Juli 2020 vom Finanzministerium Schleswig-Holstein verlängert. Dieser Erlass trägt der bei vielen Kassen recht aufwändigen Umbau der Kasse Rechenschaft. Zwar gibt es keine bekannten Lieferengpässe bei den TSE Herstellern, aber die Corona Pandemie und die dadurch resultierenden Umgatzsteueränderung verzögerte bei vielen Herstellern und Kassen Fachbetrieben die Auslieferung der TSE. Um nun den Herstellern und Kassen Fachbetrieben die Nötige Zeit für den Umbau aller Kassen bereitzustellen wurde die Frist für die TSE bis zum 31. März 2022 verlängert.

WICHTIG
Hierbei ist zu beachten das der Aufschub nicht in allen Bundesländer erlassen wurde. Bisher wurde der Aufschub nur in folgen Bundesländern erlassen.

  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Bayern,
  • Hamburg,
  • Niedersachsen,
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein

Der erlass ist kein Freifahrtschein sich erst nächstes Jahr um die TSE zu kümmern. Die TSE muss bis zum 30. September 2020 nachweisslich bestellt sein.

Quellen
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/news/startseite-old/coronavirus/news-4736222#titleInText0

VonMarcel Walther

Corona 2020

Auch in Zeiten von Corona und drohenden Ausgangssperren werden wir euch den bestmöglichen Service liefern.

So lange wir es Gesundheitlich vereinbaren können und es uns nicht untersagt wird werden wir in Äußerst dringenden Notfällen auch weiterhin vor Ort Termine wahr nehmen.

Alle anderen anliegen werden wir, so weit möglich, zu eurem und unserem Schutz per Fernwartung abarbeiten.

Außerdem haben wir, um auch weiterhin möglichst persönlich mit euch zu Kommunizieren zu können, Video Chat eingerichtet. Hier erreicht Ihr uns über:

0171/ 120 6499

Bitte beachtet das wie per Video Anruf nur Innerhalb der Büro Zeiten oder nach Absprache erreichbar sind.
Bei einen Notfall ruft uns bitte wie gewohnt unter: 04664/ 245 98 05 an.

Wir werden hier in kürze mehr Informationen veröffentlichen wie es weitergeht, haltet euch hier auf dem laufenden.

Und bitte denkt an euch und eure Mitmenschen und bleibt so weit es geht zuhause. Und wenn es nicht gehen sollte halltet möglicht großen Abstand.
Mehr Infos unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

VonMarcel Walther

Luwosoft LS-POS nach Windows Update zerstört.

Nach einem Windows Defender Update vom 28.02.2020 lässt sich die Kasse LS-Pos nicht mehr Starten.

Betroffen sind alle LS-Pos Versionen unter:

  • Windows XP
  • Windows 7
  • Windows Vista
  • Windows 8
  • Windows 10

Leider haben wir bisher für dieses Problem keine Lösung, werden diese aber im Laufe des Tages (29.02.2020) hier posten sobald wir das Problem behoben haben.

Ein Microsoft Windows Defender Update legt LS-Pos lahm, nach unseren jetzigen Kenntnisstand betrifft das ALLE Windows und LS-Pos Versionen, sowohl Lokale als auch Netzwerk Installationen.

Wir halten euch hier auf dem Laufenden.

Solltet Ihr eine Lösung vor uns für dieses Problem gefunden haben, schreibt uns bitte an: info@it-walther.de oder über unser Kontakt Formular.

UPDATE 01.03.2020 14:22

PROBLEM BEHOBEN
An vielen Kassen Startet Luwosoft wieder von alleine. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein Updaten Sie Windows und Starten Sie die Kasse neu.

VonMarcel Walther

Aufschub für die TSE?

Die „Nichtbeanstandungsregelung“ ist beschlossen, bestätigen die Finanzbehörden. Das bedeutet grundlegend, dass es einen Aufschub bis zum 30.09.2020 gibt, um alle Kassen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen TSE Einheit („Technische Sicherheitseinrichtung“) auszurüsten.

Was bedeutet das nun?

Oft ist in den Medien vom großen Aufatmen die Rede und das alle, die eine Registrier- oder Computerkasse besitzen, noch bis zum 30.09.2020 Zeit haben, ihre Kasse anzupassen. Das stimmt so nicht. Die „Nichtbeanstandungsregelung“ bezieht sich in erster Linie auf das Umrüsten der Kasse mit der TSE, nicht aber auf die anderen Änderungen.

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und der „KassenSichV“ (Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr) ändert sich für Kasseninhaber noch mehr als nur die Umrüstung der Kasse mit einer TSE Einheit.

So muss zum Beispiel ab dem 01.01.2020 jedem Kunden ein Kassenbon ausgehändigt werden. Auch wenn es die Möglichkeit gibt, sich von der Bonausgabeplicht befreien zu lassen, empfehlen wir vorerst jedem Kunden einen Bon auszuhändigen. Auch gehen wir davon, dass zum Beispiel Gastronomen oder kleine Boutiquen sich nicht von der Bonausgabepflicht befreien lassen können.

Auch müssen alle Kassen und die dazu gehörigen TSE-Einheiten den Finanzbehörden gemeldet werden – und das nicht erst ab dem Einbau der TSE Einheit. Derzeitig ist es noch nicht möglich, seine Kasse bei den Finanzbehörden zu registrieren. Das wird demnächst wohl per Formblatt oder über das Elster Portal im Internet möglich sein.

Auch die bereits in Kraft getretene Verordnung „KassenSichV“ sollten Sie bei der Bedienung Ihrer Kasse im Blick haben. Diese Verordnung ermöglicht es einem Finanzbeamten jederzeit ohne Ankündigung in ein Unternehmen zu kommen und den Barbestand und die richtige Kassenführung zu prüfen. Das bedeutet, wenn z.B. 100 € ohne Beleg aus der Kasse genommen wurde, um damit zu tanken, kann Ihre Kasse beanstandet werden!

Wer eine Kasse im Einsatz hat, sollte jetzt schon handeln: Es sollte jetzt geprüft werden, ob die Kasse umrüstbar ist. Das kann über den Kassenhändler oder über den Hersteller der Kasse bzw. der Software erfolgen. Wenn die Kasse nicht umgerüstet werden kann, sollte man sich das schriftlich bestätigen lassen. Achtung: in diesem Fall muss bis zum 31.12.2022 eine Kasse in Betrieb genommen werden, die den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wenn die Kasse jedoch umgerüstet werden kann, ist es ratsam, die TSE zu bestellen und sich eine Auftragsbestätigung zukommen zu lassen. Dies dient den Finanzbehörden bei einer Prüfung als Nachweis und kann auch möglichen Engpässen bei den Lieferungen der TSE-Einheit entgegen wirken.

Quelle Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Link: www.bundesfinanzministerium.de

VonMarcel Walther

Bargeldlos in die Zukunft

First Data veröffentlicht Studie über die bevorzugten Zahlungsmethoden von deutschen Verbrauchern

Für Verbraucher ist Bargeld König, aber für wie lange noch?

54% der Deutschen erwarten, dass Bargeld in wenigen Jahren nicht mehr gebräuchlich sein wird

63% der Befragten gaben an, dass sie weder Betrug noch Diebstahl fürchten, wenn sie mit Karte oder kontaktlos bezahlen

Die First Data GmbH, einer der führenden Anbieter im Bereich Payment-Lösungen und Zahlungsverkehr in Deutschland, hat heute seine erste, deutschlandweite Verbraucherstudie veröffentlicht. Die Analyse basiert auf einer bundesweiten, repräsentativen Befragung unter mehr als 2.000 Konsumenten. Die Studie untersucht die von den Verbrauchern bevorzugten Zahlungsmethoden sowie die wichtigsten Faktoren, die die Einführung von Karten- und kontaktlosen Zahlungsmethoden beeinflussen, darunter Sicherheit, Zugänglichkeit und Alter. Die Ergebnisse decken die gesamte Bevölkerung ab und vergleichen zudem auch die Bundesländer.

“Im Gegensatz zu der traditionellen Meinung “Bargeld ist König”, zeigt unsere Studie bei den Verbrauchern eine eindeutige Verlagerung der Präferenz hin zu bequemeren Zahlungsmethoden, nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten DACH-Region”, so Jörg Brand, Geschäftsführer für den DACH-Markt, First Data GmbH. “Unsere Ergebnisse unterstreichen, wie flexible Zahlungsplattformen wie Clover, das 2018 in Deutschland eingeführt wurde, den Wünschen von Händlern und Verbrauchern entsprechen.”

Highlights der Studie

  • 42% der Deutschen sind der Meinung, dass kontaktlose Zahlungen bequemer sind, während 22% Bezahlen mit Bargeld bevorzugen
  • Mehr als die Hälfte der Verbraucher (52%) bevorzugen Kartenzahlungen, während 44% Bargeld als Zahlungsmittel präferieren
  • 61% stimmen zu, dass Kartenzahlungen zunehmend verfügbar werden
  • Bremen (32%), Hessen (33%), Baden-Württemberg (36%) und Thüringen (38%) sind jene Bundesländer mit der geringsten Präferenz für Bargeld als Zahlungsmittel

Sicherheit: Hohes Maß an Vertrauen

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass deutsche Verbraucher Karten- oder kontaktlosen Zahlungen aus Sicherheitsgründen nicht trauen, geben 63% der Bevölkerung an, dass sie bei Karten- oder kontaktlosen Zahlungen keine Angst vor Betrug oder Diebstahl haben.

Die Studie zeigt auch, dass Zugänglichkeit und Verfügbarkeit jene Bereiche sind, auf die man sich künftig konzentrieren muss, da Kreditkarten- und kontaktlose Zahlungen immer mehr an Bedeutung gewinnen.

  • Auf die Frage der Zugänglichkeit bargeldloser Zahlungssysteme erwarten 61% der Verbraucher, dass diese in naher Zukunft zunehmend verfügbar sein werden.
  • 35% sind der Auffassung, dass mehr Geschäfte kontaktlose Zahlungen akzeptieren sollten.
  • Nur 28% der deutschen Konsumenten zeigten sich mit dem aktuellen Stand der kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten in ihrer Region zufrieden.

Smartphone-Zahlungen werden bargeldlose Zukunft beschleunigen

Mobile Zahlungen sind erst seit kurzem auf dem deutschen Markt möglich. Die ersten “Early Adopters”, die via Smartphone bezahlen, sind v.a. in Bremen (39%) und Berlin (34%) zu finden, während nur 9% der Bayern die neue mobile Zahlungstechnologie nutzen.

Während die Speicherung von Kartendetails für Deutsche schon immer ein Problem war, weist die Studie darauf hin, dass lediglich 26% der Verbraucher Kartenzahlungen aus Angst vor Diebstahl oder Betrug misstrauen.

Deutschlands “Generation Z” federführend

Internationale Forschungen schätzen, dass 440 Millionen Menschen dieses Jahr kontaktlose Zahlungsangebote über das Handy in Anspruch nehmen werden, und somit an einem Markt teilhaben werden, der bis zum Jahr 2022 einen Marktwert von €120 Millionen Euro haben wird.

Die Studie zeigt zudem, dass insbesondere die Generation Z (Alter 18-24) der Technologie für bargeldloses Bezahlen am meisten vertraut. Nur 20% gaben an, dass sie aus Angst vor Diebstahl oder Betrug bargeldlosem Zahlen skeptisch gegenüber stehen, verglichen mit 29% der Bevölkerung zwischen 35 und 44 Jahren.

Die Studie wurde von YouGov Deutschland im Auftrag von First Data GmbH durchgeführt.



Quelle FirsData

Link:
https://www.telecash.de/news/enews/news-detail/article/umfrage-bargeldlose-zahlung-in-deutschland/

VonMarcel Walther

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Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD)

Die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt. Das BMF-Schreiben fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buch-führung praxisgerecht zusammen und sorgt für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.

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