Marcel Walther Marcel Walther

VonMarcel Walther

Hurra! Die 7 % Mehrwertsteuer kommen zum 01.01.2026

Jetzt ist es offiziell:
Die Mehrwertsteuer-Senkung für Speisen in der Gastronomie ist beschlossen. Ab dem 01.01.2026 gilt dauerhaft der reduzierte Steuersatz von 7 % auf Speisen.

Für dich als Gastronom bedeutet das vor allem eins: Handlungsbedarf.

Das ändert sich für dich

  • Speisen: 7 % Umsatzsteuer ab 01.01.2026
  • Getränke: bleiben weiterhin bei 19 %
  • Die Regelung gilt dauerhaft, nicht nur befristet

Das musst du jetzt tun

Damit du von der Steuersenkung profitierst und kein Geld verschenkst, solltest du dich frühzeitig vorbereiten:

  • Kassensystem auf die neuen Steuersätze umstellen
  • Artikel korrekt trennen (Speisen / Getränke)
  • Preise und Auswertungen prüfen
  • Rechnungen und Belege rechtssicher ausgeben

Eine fehlerhafte Einstellung kann schnell dazu führen, dass du zu viel Steuer abführst oder Probleme bei einer Prüfung bekommst.

So passt du dein Kassensystem richtig an

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur korrekten Kassenanpassung findest du hier:
👉 Klicke hier

Fazit

Die Entscheidung ist durch – jetzt liegt es an dir.
Mit der richtigen Vorbereitung stellst du sicher, dass du die 7 % Mehrwertsteuer sauber umsetzt, rechtssicher arbeitest und die Entlastung auch wirklich bei dir ankommt.

Weitere Infos und Updates findest du wie immer hier auf der Webseite.

VonMarcel Walther

🎄 Frohe Weihnachten & ein gutes neues Jahr! 🎄

Liebe Kundinnen und Kunden,

die Weihnachtszeit lädt dazu ein, innezuhalten, zur Ruhe zu kommen und wertvolle Zeit mit den Menschen zu verbringen, die uns am Herzen liegen. Auch wir nutzen diese besonderen Tage, um Kraft zu sammeln und das Jahr entspannt ausklingen zu lassen.

Unser letzter Arbeitstag in diesem Jahr ist der 19.12.
Ab dem 05.01. sind wir im neuen Jahr wieder wie gewohnt für dich erreichbar.

Für dringende Anliegen sind wir selbstverständlich weiterhin für dich da: Unser Notdienst ist täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr unter folgender Nummer erreichbar:

📞 04661/ 715 08-0

Wir bedanken uns herzlich für dein Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Es bedeutet uns viel, dich begleiten und unterstützen zu dürfen.

Wir wünschen dir und deinen Liebsten eine ruhige, besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Tage und einen harmonischen Start ins neue Jahr.

Herzliche Grüße
dein IT-Walther-Team

VonMarcel Walther

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: 7 % ab 2026 – das musst du wissen

Die Bundesregierung senkt die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 %. Diese Änderung ist ein zentrales Element des Steueränderungsgesetzes 2025 und soll deinem Betrieb spürbare Entlastung bringen.

Was genau ändert sich?

  • Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle Speisen in der Gastronomie ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 % statt 19 %.
  • Getränke bleiben weiterhin mit 19 % Besteuert.
  • Die neue Regelung gilt dauerhaft, nicht nur temporär.
  • Die Unterscheidung zwischen „Essen vor Ort“, „Take-away“ und „Lieferung“ entfällt für Speisen, weil überall der gleiche Satz gilt.

Warum diese Änderung kommt

  • Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation der Gastronomie nachhaltig zu verbessern und den Standort Deutschland für Restaurants, Cafés und Caterer attraktiver zu machen.
  • Die Maßnahme orientiert sich an vorangegangenen temporären Senkungen während der Corona-Krise, wird aber jetzt dauerhaft umgesetzt.
  • Außerdem soll die steuerliche Wettbewerbsposition gegenüber Nachbarländern, die oft schon niedrigere Sätze haben, gestärkt werden.

Was das für dich als Gastronom bedeutet

Entlastung der Steuerlast:
Durch die Senkung sinkt der Steueranteil, den du an das Finanzamt abführen musst – das verbessert deine Ergebnislage.

Preisstrategie:
Du kannst die Ersparnis an deine Gäste weitergeben und damit Preise senken, attraktiver für Gäste werden oder die Entlastung teilweise beim Betrieb behalten, je nach deinem Konzept.

Technische Vorbereitung:
Du musst Kassen- und IT-Systeme, Angebotspreise und Rechnungslegung rechtzeitig auf die neuen Sätze anpassen. Beginne am besten jetzt mit der Planung.

Keine Änderung bei Getränken:
Getränke bleiben steuerlich außen vor – darauf musst du bei der Preisgestaltung achten.

Stand der Beschlüsse

  • Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 am 4. Dezember 2025 beschlossen.
  • Die finale Zustimmung durch den Bundesrat ist für den 19. Dezember 2025 geplant. Wenn der Bundesrat zustimmt, tritt die Regelung wie vorgesehen zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Fazit

Die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf 7 % für Speisen ab 2026 ist für viele Gastronomen eine wichtige Entlastung. Nutze die Zeit bis Jahresende, um deine Preise, Kassensysteme und Kommunikation entsprechend vorzubereiten. Sobald der Bundesrat zustimmt, kannst du die neue Regelung von Anfang an korrekt umsetzen.

Sobald es neue Entwicklungen gibt, findest du hier alle aktuellen Informationen. Außerdem erfährst du an dieser Stelle, wie du dein Kassensystem korrekt anpasst, damit du die neue Regelung sauber umsetzt und kein Geld verschenkst.

VonMarcel Walther

Nord Gastro & Hotel 2025: Mach deinen Gastronomiebetrieb fit für die Zukunft!

Die Gastronomie verändert sich rasant – und wer heute noch mit Zettel und Stift arbeitet, verliert wertvolle Zeit und Umsatz. Doch keine Sorge: Digitalisierung muss weder kompliziert noch teuer sein. Auf der Nord Gastro & Hotel 2025 am 10. und 11. Februar in Husum zeigen wir dir, wie du deinen Betrieb effizienter, moderner und profitabler machst.

Stell dir vor, deine Gäste bestellen bequem per QR-Code direkt am Tisch, dein Kassensystem kommuniziert nahtlos mit DATEV und Hotelsystemen, Take-Away-Bestellungen laufen reibungslos über einen Kiosk und deine Reservierungen sind nicht nur online möglich, sondern auch direkt in dein Kassensystem integriert – inklusive Anzahlung, um No-Shows zu vermeiden. Klingt gut? Dann solltest du unbedingt vorbeikommen!

Weniger Aufwand – mehr Umsatz

Die richtige digitale Infrastruktur spart nicht nur Zeit, sondern steigert auch deinen Umsatz. Mit einer cleveren Vernetzung aller Systeme – von der Buchhaltung über das Kassensystem bis zur Zahlungsabwicklung – reduzierst du Fehler, vermeidest Doppelarbeit und kannst dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: deine Gäste.

Besonders praktisch ist die Möglichkeit, Gutscheine online zu verkaufen. Damit generierst du Umsatz, noch bevor der Gast dein Lokal betritt – und dank direkter Kassensystem-Integration hast du immer den Überblick. Auch Kartenzahlungen laufen reibungslos, sodass deine Gäste schnell und unkompliziert bezahlen können.

Erlebe die Zukunft der Gastronomie – live auf der Messe!

Du fragst dich, wie das alles in der Praxis funktioniert? Dann besuche uns auf der Nord Gastro & Hotel 2025! Wir zeigen dir, wie du mit unseren Lösungen Zeit sparst, Abläufe optimierst und dein Geschäft auf die nächste Stufe hebst.

📍 10.–11. Februar 2025 | Nord Gastro & Hotel, Husum

Komm vorbei, teste unsere digitalen Lösungen und lass uns gemeinsam deine Gastro-Zukunft gestalten!

VonMarcel Walther

Casio Kassensysteme mit TSE von Cryptovision dürfen ab August 2023 nicht mehr verwendet werden

Ab dem 01. August 2023 dürfen Casio Kassensysteme, die mit der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) der Firma Cryptovision ausgestattet sind, nicht mehr verwendet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Zulassung für die TSE von Cryptovision widerrufen.

Dies betrifft sowohl neue als auch bestehende Kassensysteme, die mit der TSE von Cryptovision ausgestattet sind. Unternehmen, die diese Systeme verwenden, müssen bis zum 31. Juli 2023 eine Alternative finden.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch Kassensysteme ohne TSE, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, nicht mehr verwendet werden dürfen. Dazu gehören insbesondere Systeme, die nicht über eine elektronische Journalfunktion verfügen oder keine technischen Vorkehrungen zur Verhinderung von Manipulationen aufweisen.

Unternehmen, die von dieser Regelung betroffen sind, sollten sich schnellstmöglich nach einer Alternative umsehen. Dabei ist es ratsam, sich an einen Fachexperten oder einen Kassensystem-Anbieter zu wenden, um sicherzustellen, dass das neue System den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wir empfehlen Unternehmen, die betroffen sind, schnellstmöglich handeln, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eine geeignete Alternative haben.

VonMarcel Walther

Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde allen vorausgehenden Meldungen zum trotz bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde mit dem Erlass vom 10. Juli 2020 vom Finanzministerium Schleswig-Holstein verlängert. Dieser Erlass trägt der bei vielen Kassen recht aufwändigen Umbau der Kasse Rechenschaft. Zwar gibt es keine bekannten Lieferengpässe bei den TSE Herstellern, aber die Corona Pandemie und die dadurch resultierenden Umgatzsteueränderung verzögerte bei vielen Herstellern und Kassen Fachbetrieben die Auslieferung der TSE. Um nun den Herstellern und Kassen Fachbetrieben die Nötige Zeit für den Umbau aller Kassen bereitzustellen wurde die Frist für die TSE bis zum 31. März 2022 verlängert.

WICHTIG
Hierbei ist zu beachten das der Aufschub nicht in allen Bundesländer erlassen wurde. Bisher wurde der Aufschub nur in folgen Bundesländern erlassen.

  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Bayern,
  • Hamburg,
  • Niedersachsen,
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein

Der erlass ist kein Freifahrtschein sich erst nächstes Jahr um die TSE zu kümmern. Die TSE muss bis zum 30. September 2020 nachweisslich bestellt sein.

Quellen
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/news/startseite-old/coronavirus/news-4736222#titleInText0

VonMarcel Walther

Corona 2020

Auch in Zeiten von Corona und drohenden Ausgangssperren werden wir euch den bestmöglichen Service liefern.

So lange wir es Gesundheitlich vereinbaren können und es uns nicht untersagt wird werden wir in Äußerst dringenden Notfällen auch weiterhin vor Ort Termine wahr nehmen.

Alle anderen anliegen werden wir, so weit möglich, zu eurem und unserem Schutz per Fernwartung abarbeiten.

Außerdem haben wir, um auch weiterhin möglichst persönlich mit euch zu Kommunizieren zu können, Video Chat eingerichtet. Hier erreicht Ihr uns über:

0171/ 120 6499

Bitte beachtet das wie per Video Anruf nur Innerhalb der Büro Zeiten oder nach Absprache erreichbar sind.
Bei einen Notfall ruft uns bitte wie gewohnt unter: 04664/ 245 98 05 an.

Wir werden hier in kürze mehr Informationen veröffentlichen wie es weitergeht, haltet euch hier auf dem laufenden.

Und bitte denkt an euch und eure Mitmenschen und bleibt so weit es geht zuhause. Und wenn es nicht gehen sollte halltet möglicht großen Abstand.
Mehr Infos unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

VonMarcel Walther

Luwosoft LS-POS nach Windows Update zerstört.

Nach einem Windows Defender Update vom 28.02.2020 lässt sich die Kasse LS-Pos nicht mehr Starten.

Betroffen sind alle LS-Pos Versionen unter:

  • Windows XP
  • Windows 7
  • Windows Vista
  • Windows 8
  • Windows 10

Leider haben wir bisher für dieses Problem keine Lösung, werden diese aber im Laufe des Tages (29.02.2020) hier posten sobald wir das Problem behoben haben.

Ein Microsoft Windows Defender Update legt LS-Pos lahm, nach unseren jetzigen Kenntnisstand betrifft das ALLE Windows und LS-Pos Versionen, sowohl Lokale als auch Netzwerk Installationen.

Wir halten euch hier auf dem Laufenden.

Solltet Ihr eine Lösung vor uns für dieses Problem gefunden haben, schreibt uns bitte an: info@it-walther.de oder über unser Kontakt Formular.

UPDATE 01.03.2020 14:22

PROBLEM BEHOBEN
An vielen Kassen Startet Luwosoft wieder von alleine. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein Updaten Sie Windows und Starten Sie die Kasse neu.

VonMarcel Walther

Aufschub für die TSE?

Die „Nichtbeanstandungsregelung“ ist beschlossen, bestätigen die Finanzbehörden. Das bedeutet grundlegend, dass es einen Aufschub bis zum 30.09.2020 gibt, um alle Kassen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen TSE Einheit („Technische Sicherheitseinrichtung“) auszurüsten.

Was bedeutet das nun?

Oft ist in den Medien vom großen Aufatmen die Rede und das alle, die eine Registrier- oder Computerkasse besitzen, noch bis zum 30.09.2020 Zeit haben, ihre Kasse anzupassen. Das stimmt so nicht. Die „Nichtbeanstandungsregelung“ bezieht sich in erster Linie auf das Umrüsten der Kasse mit der TSE, nicht aber auf die anderen Änderungen.

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und der „KassenSichV“ (Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr) ändert sich für Kasseninhaber noch mehr als nur die Umrüstung der Kasse mit einer TSE Einheit.

So muss zum Beispiel ab dem 01.01.2020 jedem Kunden ein Kassenbon ausgehändigt werden. Auch wenn es die Möglichkeit gibt, sich von der Bonausgabeplicht befreien zu lassen, empfehlen wir vorerst jedem Kunden einen Bon auszuhändigen. Auch gehen wir davon, dass zum Beispiel Gastronomen oder kleine Boutiquen sich nicht von der Bonausgabepflicht befreien lassen können.

Auch müssen alle Kassen und die dazu gehörigen TSE-Einheiten den Finanzbehörden gemeldet werden – und das nicht erst ab dem Einbau der TSE Einheit. Derzeitig ist es noch nicht möglich, seine Kasse bei den Finanzbehörden zu registrieren. Das wird demnächst wohl per Formblatt oder über das Elster Portal im Internet möglich sein.

Auch die bereits in Kraft getretene Verordnung „KassenSichV“ sollten Sie bei der Bedienung Ihrer Kasse im Blick haben. Diese Verordnung ermöglicht es einem Finanzbeamten jederzeit ohne Ankündigung in ein Unternehmen zu kommen und den Barbestand und die richtige Kassenführung zu prüfen. Das bedeutet, wenn z.B. 100 € ohne Beleg aus der Kasse genommen wurde, um damit zu tanken, kann Ihre Kasse beanstandet werden!

Wer eine Kasse im Einsatz hat, sollte jetzt schon handeln: Es sollte jetzt geprüft werden, ob die Kasse umrüstbar ist. Das kann über den Kassenhändler oder über den Hersteller der Kasse bzw. der Software erfolgen. Wenn die Kasse nicht umgerüstet werden kann, sollte man sich das schriftlich bestätigen lassen. Achtung: in diesem Fall muss bis zum 31.12.2022 eine Kasse in Betrieb genommen werden, die den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wenn die Kasse jedoch umgerüstet werden kann, ist es ratsam, die TSE zu bestellen und sich eine Auftragsbestätigung zukommen zu lassen. Dies dient den Finanzbehörden bei einer Prüfung als Nachweis und kann auch möglichen Engpässen bei den Lieferungen der TSE-Einheit entgegen wirken.

Quelle Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Link: www.bundesfinanzministerium.de